Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2.Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur an den Empfänger selber bestimmt. vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter (der befugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande. so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.
3.Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt. so sind Sie verpflichtet. uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.
4.Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu an deren als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande. so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht. sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dein angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete. Erbbaurecht statt Kauf).
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen. Wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt. wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt. sofern das Rücktrittsrecht abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
5.Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. Nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
6.Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar ab Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über den Leitzins fällig.
7. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.
a) Kauf
Bei An- und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer
5% zzgl. der jeweils gültigen Mwst. oder 6% zzgl. der jeweiligen MwSt.
b) Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallen den Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 3%
c) An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet die Firma vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1 %.
d) Vermietung und Verpachtung
-bei Wohnmietverträgen bis zu fünf Jahren Dauer zwei Monatsmieten vom Mieter zzgl. MwSt.
-bei Gewerbemietverträgen bis zu fünf Jahren Dauer 3 Monatsmieten vom Mieter zzgl. MwSt.
-bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter eine weitere Monatsmiete.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
8. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
9. Makleraufträge(Allgemein- oder Alleinauftrag)
Makleraufträge mit der Firma in schriftlicher Form haben mit ihren dort getroffenen Vereinbarungen Rang vor diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Diese sind insoweit nur ergänzend hinzuzuziehen. Weitere anderweitige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn zulässig, Eisenach.
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